Pensionssicherungsverein

Pensionssicherungsverein
Pensionssicherungsverein
 
[auch paȖ'zi̯oːn-], nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. 12. 1974 für den Fall fortbestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gegründeter Trägerverein zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung beziehungsweise unverfallbar gewordener Anwartschaften. Alle Arbeitgeber, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt haben (Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionsfonds), sind im Pensionssicherungsverein beitragspflichtig, die Höhe richtet sich nach dem Wert der im laufenden Kalenderjahr entstehenden Ansprüche auf Leistungen aus dem Pensionssicherungsverein und den damit verbundenen Kosten.

Universal-Lexikon. 2012.

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